Allgemeine Geschäftsbedingungen der R&R GmbH

Präambel

Die R&R GmbH, Kokenhorststr. 19 in 30938 Burgwedel, Germany (im Folgenden „R&R“ genannt), bietet den Vertrieb von medizinischen und kosmetischen Geräten, Produkte und Schulungen zu den Geräten und Produkten an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen das Regelwerk für die Lieferung und Erbringung aller Leistungen dar, die zwischen der R&R und ihren unternehmerischen Kunden erfolgen.

§ 1 Geltungsbereich
Sämtliche Regelungen dieser und weiterer AGB der R&R enthalten die zwischen dem Kunden und der R&R ausschließlich geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden, sofern und soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Verträge werden ausschließlich mit Gewerbekunden, d.h. Unternehmern
und Selbstständigen i.S.d. § 14 BGB – im Folgenden auch „Kunden“ genannt – abgeschlossen. Ein Vertragsschluss mit Privatpersonen, d.h. Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB findet ausdrücklich nicht statt. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die R&R nicht an, es sei denn, die R&R hat zuvor ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
Eine Auftragserteilung oder Bestellung (im Folgenden „Auftragserteilung“) des Kunden stellt stets ein bindendes Angebot dar, welches die R&R innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann. Mit Auftragserteilung durch den Kunden gelten diese und die jeweils anwendbaren AGB als durch den Kunden angenommen. Der Vertrag kommt auf Grundlage des Angebots von der R&R erst mit dem Eingang und nach Maßgabe des Inhalts einer schriftlichen Auftragsbestätigung (z.B. Telefax, E-Mail und Post) von der R&R beim Kunden zustande. Die Leistungsmerkmale des Leistungsgegenstandes werden in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Zuvor abgegebene Angebote durch die R&R – insbesondere im Hinblick auf technische Beschreibung, Menge, Preis und Lieferzeit – sind freibleibend.

§ 3 Leistungsumfang / Nutzungsrecht
Die R&R erbringt verschiedene Leistungen aus den Bereichen Healthcare und Beauty cosmetics wie insbesondere dem Verkauf von medizinischen kosmetischen Systemen. Diese Leistungen sind in den AGB sowie im Rahmen der Auftragsbestätigung und der Leistungsbeschreibung dazu näher beschrieben. Die R&R ist zu, dem Kunden zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen, berechtigt. Abweichungen technischer Art, in Form, Gewicht und Farbe sind soweit im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren möglich. Installations-, Wartungs oder sonstige Dienstleistungen sind nicht Gegenstand eines Kaufvertrages über medizinische Systeme oder Healthcare-Produkte und sind gesondert mit der R&R zu vereinbaren. Werden gebrauchte Produkte oder Waren verkauft, so werden diese dementsprechend gekennzeichnet. Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Vergütung eingeräumt.

§ 4 Liefertermin und Lieferort
Die Leistungstermine werden schriftlich im Rahmen der Auftragsbestätigung verbindlich vereinbart. Die Einhaltung schriftlich vereinbarter Lieferfristen bzw. Fristen zur Erbringung von Leistungen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung bzw. Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Zahlungen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm jeweils obliegenden Mit-wirkungshandlungen oder Zahlung erbringt. Anderenfalls verlängert sich die Lieferfrist bzw. die Frist zur Erbringung der Leistung angemessen. Liefertermine / Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, mangelfreier, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferungsowie glücklicher Ankunft. Dies gilt nur für den Fall, dass die R&R ein diesbezügliches  Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtbelieferung nicht von der R&R zu vertreten ist. Unverschuldete Ereignisse jedweder Art, welche die Belieferung von der R&R oder die Warenauslieferung verzögern oder in sonstiger Weise behindern (z.B. Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behördlicher Art, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Streik, Aussperrung, ganze oder teilweise Produktionseinstellung / Liefereinschränkung des Herstellers usw.) befreien die R&R für Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht. Wird die R&R die Lieferung aufgrund derartiger Ereignisse für die Dauer unmöglich, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit noch unerfüllt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Sofern der Kunde den Leistungstermin verstreichen lässt, so befindet er sich im Annahmeverzug. Die R&R ist berechtigt vom Kunden für nicht abgerufene Ware, für die er sich in Verzug befindet, auf Kosten des Kunden einzulagern. Sonstige Überschreitung von Lieferterminen / Lieferfristen berechtigt den Kunden zum Vertragsrücktritt, wenn er der R&R erfolglos eine angemessene Nachfrist von zumindest 21 Tagen gesetzt hatte. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Die R&R kann vom Vertrag auch zurücktreten, wenn der Hersteller nach Vertragsabschluss die Produktion des vertragsgegenständlichen Produkts einstellt. Leistungsort für Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag ist der Unternehmenssitz von der R&R, sofern nicht abweichend etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde trägt dafür Sorge, sofern er die Ware abholen lässt, dass die abholenden Transportunternehmen entsprechend ausgewählt werden. Werden die Waren durch die R&R versandt, so wählt die R&R zuverlässige Transportunternehmen aus. Die Lieferung ist während des Transports über die R&R versichert.

§ 6 Services/Schulungen
Die R&R wird auf Wunsch des Kunden neben der reinen Lieferung der Geräte und Produkte weitere Schulungs- oder Service-Leistungen, die mit den Produkten in Zusammenhang stehen, die aber nicht Leistungen im Sinne des Kaufvertrages sind, gegen eine gesondert zu vereinbarende Vergütung erbringen, soweit die Leistungserbringung für die R&R zumutbar ist. Dafür ist eine gesonderte Beauftragung notwendig. Dies gilt insbesondere für Schulungsleistungen zur Einweisung in den Umgang mit den Produkten Leistungen, die im Zusammenhang mit der Installation eines durch den Kunden bezogenen Updates/Upgrades/Releases notwendig sind, Einweisung und Schulung bzgl. dieser Programmstände; Leistungen.

§ 7 Preise / Aufrechnung
Preise schließen Verpackung, Fracht, Steuer, Versicherung und Versand nicht ein. Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von der R&R und im Voraus, d.h. vor Ablieferung der Waren ohne Abzug zur Zahlung fällig. Auch Schulungen und Services sind im Voraus zu bezahlen s. § 6. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich etwaiger Auslagen und Umsatzsteuer. Überweisungskosten, Diskontspesen sowie alle übrigen Einziehungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig. Die R&R ist jedoch berechtigt, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die R&R ist, anderweitige Einzelabrede vorbehalten, befugt nach Vertragsschluss für sie eintretende Mehrbelastungen (z.B. neue oder erhöhte Zölle, Steuern, Ausgleichsabgaben oder sonstige behördliche Kaufpreisbelastungen, Frachterhöhungen, Devisenkursänderungen etc.) an den Kunden weiter zu berechnen, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen. Der Kunde ist zu der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und/oder Aufrechnung nur in Bezug auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene, oder bestrittene aber entscheidungsreife oder durch die R&R ausdrücklich anerkannte Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich, ist die R&R berechtigt, sämtliche offene Forderungen fällig zu stellen und zugesagte Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

§ 8 Gewährleistung, Garantie, Rügepflicht
Der Kunde wird der R&R auftretende Fehler unverzüglich schriftlich unter Angabe aller dem Kunden zumutbar zur Verfügung stehenden, für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen mitteilen. Der Kunde ist bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, nach gescheiterter Nacherfüllung von dem Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder im Falle eines Verschuldens auf Seiten von der R&R Schadensersatz geltend zu machen. Die R&R ist im Rahmen der Nacherfüllung nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Die Gewährleistungspflicht von der R&R entfällt in allen Fällen, in denen Mängel und sonstige Beeinträchtigungen der Leistungen durch unsachgemäße Bedienung des Kunden, durch Eingriffe des Kunden (z.B. Veränderung an den Geräten), durch von ihm bereitzustellende Leistungen oder durch die bei ihm bestehende, nicht von der R&R zu verantwortende Systemumgebung verursacht sind oder sein können, solange und soweit der Kunde nicht nachweist, dass diese für das Auftreten des Mangels nicht ursächlich sind. Leistungen von der R&R, die sie aufgrund einer vermeintlichen Gewährleistungspflicht durchgeführt hat, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ergibt die Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so ist die R&R berechtigt, eine Aufwandserstattung zu den am Tag der Mängelanzeige gültigen Stundensätzen gemäß der Preisliste für Leistungen auf Basis „Zeit und Material“ (zuzüglich notwendiger Reisekosten, Fahrtzeiten, Kosten für Datenträger, Kopierkosten und sonstiger Auslagen zuzüglich Mehrwertsteuer) zu verlangen. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die R&R nicht. Eine durch den Hersteller geleistete Garantie gibt die R&R an den Kunden weiter. Für diese Fälle ist den Produkten eine Garantiekarte beigefügt, die der Kunde verbindlich unterschrieben an die R&R zurückleiten wird. Der Umfang der Garantie ergibt sich aus der Auftragsbestätigung in Verbindung mit der Garantiekarte des Herstellers. Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Kunde im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln direkt an die R&R wenden und dabei die Garantiebestimmungen des Herstellers beachten. Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie offensichtlich erkennbare Mängel des Liefergegenstandes sind sofort, spätestens jedoch 7 (sieben) Tage nach Auslieferung, bei der R&R schriftlich – wenn zumutbar in einer für die R&R nachvollziehbaren Form – anzuzeigen.

§ 9 Pflichten des Kunden / Weiterverkauf
Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der erworbenen Geräte und/oder Kosmetik-Produkte informiert und trägt daher das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Es obliegt dem Kunden – sofern nicht gesondert vereinbart – die Geräte aufzustellen und in Betrieb zu nehmen. Der Kunde testet die Geräte vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Konfiguration. Weitere Pflichten des Kunden, insbesondere Mitwirkungs- und/oder Beistellungspflichten ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Da sich um dermatologische Pflegeprodukte handelt, ist ein Weiterverkauf nur dann zulässig, wenn der Kunde damit eine einheitliche Qualität der Produkte und Gesundheitsschutz der Anwender gewahrt werden kann.

§10 Verjährung
Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche wegen Pflichtverletzung verjähren nach Ablauf von 12 Monaten, es sei denn, dass es sich um einen Fall der Arglist oder der ausdrücklich von der R&R übernommenen Garantie für die Beschaffenheit handelt; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren oder Produkte wird ausgeschlossen. Die R&R haftet insbesondere nicht für typische Gebrauchsspuren oder Gebrauchserscheinungen an den Waren oder Produkten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware, erfolgreicher Abnahme oder bei Dienstleistungen mit deren Erbringungen.

§ 11 Haftung
Die Haftung von der R&R für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Beschaffenheitsgarantien, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die R&R nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflicht, d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Sofern die R&R einfach fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist mangels individueller Regelung in der jeweiligen Auftragsbestätigung die Ersatzpflicht auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, stets jedoch auf 50.000,- EUR pro Schadensfall, insgesamt auf 100.000,- EUR pro Jahr beschränkt. Die Gesamthaftungsobergrenze für sämtliche im Zusammenhang mit Leistungen gegenüber dem Kunden auftretenden Schäden beträgt 250.000,- EUR. Solche Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die R&R haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit nicht für jedwede indirekten Schäden oder Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn). Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist die R&R zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Krieg, Naturkatastrophen, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Belieferung durch Lieferanten, sofern diese durch ein Ereignis der höheren Gewalt verursacht wurden, behördliche oder gerichtliche Verfügungen, die R&R auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können. Wenn und soweit die Haftung der R&R ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der R&R.

§ 12 Eigentumsvorbehalt an den erworbenen Produkten
Die R&R behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor. Wird die Vorbehaltsware mit eigener Ware des Kunden oder mit fremder Vorbehaltsware verbunden, vermischt oder zusammen mit solcher Ware verarbeitet, so erwirbt die R&R das Miteigentum an der neuen Sache oder an dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Auf die dadurch herbeigeführte Wertsteigerung erhebt die R&R keinen Anspruch. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sowie die gemäß § 946 bis §950 BGB im Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware der der R&R gegen Verlust und Beschädigung aufgrund Feuers, Diebstahls, Wassers oder ähnlicher Gefahren ausreichend zu versichern und der R&R auf Verlangen den Versicherungsschutz nachzuweisen und die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzpflichtige zustehen – ggf. anteilig, d. h. entsprechend dem Anteil am Miteigentum – an die R&R ab. Diese nimmt die vorstehende Abtretung hiermit an. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde der R&R unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten, dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Voraus die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat die Interventionskosten der R&R zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Verweigert der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig, oder ist über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt oder ist eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben worden, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. In diesen Fällen ist die R&R berechtigt, bereits gelieferte Ware aus dem Eigentumsvorbehalt nach der Ausübung eines Rücktrittsrechtes zurückzufordern. Darüber hinaus kann die R&R die Erstattung aller mit dem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten (z. B. Rücktransport, Wertminderung etc.) verlangen.

§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht), auch wenn eine Vertragspartei ihren Firmensitz im Ausland hat. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist Hannover. Die R&R behält sich vor, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.

STAND: JANUAR 2018

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.